Tannenweg 29, 53340 Meckenheim montags von 10.00 bis 15.00 Uhr
Förderungen
Unsere Förderungen
Wie gefördert wird:
Voraussetzungen
Vereinbarkeit mit den Förderzielen der Stiftung (siehe Satzung);
Bezug zum preußischen Kulturerbe;
Nachweis der Gemeinnützigkeit des Antragstellers (Gemeinnützige Vereine, Kirchengemeinden, Fördervereine);
Freie Fördermittel bei der Stiftung (es empfiehlt sich, eine Vorabanfrage zu stellen);
Daneben gibt es keinerlei Auflagen;
Beschluss des Stiftungsvorstandes/des Stiftungsrates.
Anträge stellen
Formloser Antrag über die geplante Maßnahme;
Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid des Finanzamtes);
Finanzierungsplan: U.a. welche Eigenmittel sind vorhanden, sind weitere
Stiftungen (Deutsche Stiftung Denkmalschutz etc. und/oder
Landes-/Bundesmittel) aus dem Denkmalschutzprogramm vorgesehen;
Bei Bau-/Sanierungsmaßnahmen von z.B. Kirchen und /oder
Kulturdenkmälern Kostenschätzung des Architekten über die Baumaßnahme;
Bei Sanierung von Denkmälern sollte die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde vorliegen.
Ablauf
Die eingereichten Unterlagen werden von uns geprüft. Entsprechend der
finanziellen Möglichkeiten kann eine
Anschub-/Teilfinanzierung gewährt werden. Die Übernahme
der gesamten Kosten ist nicht möglich.
Sofern ein Zuschuss gewährt wurde, bittet die Stiftung um Mitteilung des Bau-/Sanierungsbeginns.
Nach Eingang der Förderung ist der Stiftung zeitnah eine Spendenbescheinigung zuzusenden.
Während und nach Abschluss der Arbeiten bittet die Stiftung um eine
kleine Bilddokumentation in digitaler Form, um evtl. Ihre Fördermaßnahme
in einem unserer Rundbriefe oder auf dieser Webseite vorzustellen.