Stiftung Preußisches Kulturerbe
                                      -    S P K E -

Geschäftsstelle:    
Stiftung Preußisches Kulturerbe                Tel. 02225-911079
c/o Horst Paschek                                         Fax 02225-911078
Tannenweg 29, 53340 Meckenheim          montags von 10.00 bis 15.00 Uhr


Wir

Wir über uns

Stiftungssitz Berlin

postalische Anschrift:
Stiftung Preußisches Kulturerbe
c/o Klaus Keese
Lichtenbergstr. 19
14612 Falkensee
Geschäftsführung

Anschrift:
Stiftung Preußisches Kulturerbe
c/o Horst Paschek
Tannenweg 29
53340 Meckenheim

Unser Stiftungsvorstand

                  Klaus Keese
         Vorstandsvorsitzender

         Mario Bischoff
Stellv. Vorstandsvorsitzender
              Finanzexperte

Aufgaben:

Der Stiftungsvorstand hat den Stiftungszweck so wirksam wie möglich zu erfüllen. Er hat besonders zu achten auf die ungeschmälerte Erhaltung und sichere Anlage des Stiftungsvermögens und die wirtschaftliche und sparsame Verwaltung von Stiftungserträgen und Zuwendungen, sowie auf die ausschließliche Verwendung der Stiftungserträge gemäß den Stiftungszwecken.

Der Stiftungsvorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe der Satzung und der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.
Der Stiftungsvorstand kann zur Führung der laufenden Geschäfte – mit Zustimmung des Stiftungsrates –  Geschäftsführer bestellen, auch gegen Zahlung von Entgelt.

Jeweils zwei Mitglieder des Stiftungsvorstands vertreten die Stiftung gemeinschaftlich
oder ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Geschäftsführer.
Der Stiftungsvorstand kann – mit Zustimmung des Stiftungsrates – den oder die Geschäftsführer zur Vertretung im gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäftsverkehr bevollmächtigen.

 (Stiftungsvorstand siehe §§ 7-9 der Satzung)

Unser Stiftungsrat

Heinz-Ulrich von Hinckeldey
Stiftungsratsvorsitzender

      Klaus-Gerd Kleversaat
    Stellv. Stiftungsratsvorsitzender
            Finanzexperte


     Dr. Ing. Klaus-
     Henning von Krosigk
Experte für Gartendenkmalpflege
     


Aufgaben:

Der Stiftungsrat wacht über die Einhaltung des Stifterwillens, entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und beschließt über die Mittelvergabe unter Abwägung der Vorschläge des Stiftungsvorstands. Er vertritt die Stiftung gegenüber dem Stiftungsvorstand und Einzelnen seiner Mitglieder.

Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse in Sitzungen, die bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Ladungsfrist von drei Wochen vom Vorsitzenden des Stiftungsrats einberufen werden. Sitzungen sind ferner einzuberufen, wenn der Stiftungsvorstand oder ein Mitglied des Stiftungsrats die Einberufung verlangen.
                                                                                                                           
(Stiftungsrat siehe §§ 11-13 der Satzung)

Unsere Geschäftsführung

Horst Paschek
DiplVerwWirt
Geschäftsführer

Öffnungszeiten:

montags  10.00 bis 15.00 Uhr

Erreichbarkeit:

Tel. 02225-911079
Fax 02225-911078
EMail: preussisches-kulturerbe@t-online.de
oder    info@stiftung-preussisches-kulturerbe.de

Aufgaben:


Der oder die Geschäftsführer führen die laufenden Geschäfte nach den in der Geschäftsordnung festgelegten Richtlinien. Die Geschäftsführung ist dem Vorstand verantwortlich und an seine Weisungen gebunden.
Der oder die Geschäftsführer haben die Rechtsstellung eines besonderen Vertreters im Sinne des § 30 BGB.
(siehe § 10 der Satzung)

Die Stiftungshistorie

März 2001
Gründung der Stiftung Preußisches Kulturerbe mit Sitz in Grünwald bei München von der Stifterin, Frau Charlotte von Hinckeldey, Grünwald.

Mai 2001
Genehmigung der Stiftung als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts durch die Regierung von Oberbayern.

Dezember 2006
Mit Vermögensübertragungsvereinbarung wird das Vermögen der Traditionsgemeinschaft Potsdamer Glockenspiel e.V. an die Stiftung Preußisches Kulturerbe übertragen und in eine Projektrücklage eingestellt, die für den Wiederaufbau der Garnisonkirche zu Potsdam einzusetzen ist, soweit nicht Auflagen zu erfüllen sind.

November 2007
Beschluss zur Verlegung des Sitzes der Stiftung von München nach Iserlohn.


Februar 2014
Nachdem das vorrangige Ziel nicht mehr erreichbar ist, die Potsdamer Garnisonkirche entsprechend der Vermögensübertragungsvereinbarung vom Dez. 2006 aufzubauen, wird beschlossen, die Projektrücklage für andere, satzungsgemäße Förderprojekte zu verwenden.

Dezember 2016
Beschluss zur Sitzverlegung der Stiftung von Iserlohn nach Berlin.

Wir arbeiten überwiegend ehrenamtlich.

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